Das EU-Parlament fordert von der EU-Kommission mehr Transparenz bei den Verhandlungen des Trade in Services Agreements (TiSA). In der vergangene Woche verabschiedeten Resolution pochen die Abgeordneten zudem auf besseren Daten- und Verbraucherschutz. Bereits 2013 hatte das Parlament einen Entschluss zu den Verhandlungen verabschiedet, welcher nun deutlich erweitert wurde.
Das Abkommen wird seit April 2013 zwischen der EU-Kommission und vielen weiteren Staaten verhandelt und soll größtmögliche Freiheit im Handel von Dienstleistungen bringen. Rund 70% der weltweit gehandelten Dienstleistungen kommen aus den etwa 50 beteiligten Staaten. Der Resolution nach soll nun auch China an den Verhandlungen beteiligt werden.
Nach Abschluss der Verhandlungen muss das Parlament noch über das Abkommen abstimmen. Die EU-Kommission sollte sich also weitestgehend an die Vorgaben halten, damit das Abkommen nicht am Ende vom Parlament abgelehnt wird. Die Vorgaben der Resolution sind jedoch nicht bindend, was Grüne und Linke im EU-Parlament kritisierten. Ihnen gehen die Vorgaben nicht weit genug. Die Grünen hatten gefordert, dass die Kommission ihr Verhandlungsmandat an die Kritik des EU-Parlaments anpasst und, dass die Zustimmung des Parlaments über das Abkommen an die Forderungen gebunden wird. Die Abgeordnete der Grünen/EFA, Ska Keller, bezeichnete die Resolution als verpasste Chance, auf die Kommission Druck auszuüben und dafür zu sorgen, dass die Forderungen umgesetzt werden:
Das Europäischen Parlament hat eine große Chance verpasst, der EU-Kommission die gelbe Karte für die TiSA-Verhandlungen zu zeigen. Zwar enthält die Resolution gute Punkte wie zum Beispiel eine Forderung nach dem Ausschluss der Daseinsfürsorge, wie Gesundheits- und Wasserversorgung, von den Verhandlungen. Aber das hilft nicht viel, wenn die EU-Kommission das Parlament ignoriert.
Die Grünen/EFA-Fraktion hat sich deshalb dafür eingesetzt, die EU-Kommission explizit dazu aufzufordern, das Verhandlungsmandat entsprechend der Parlamentskritik zu ändern und die endgültige Zustimmung des Europäischen Parlaments an die Erfüllung der Kriterien zu binden. Die Mehrheit im EU-Parlament hat dem nicht zugestimmt. Damit fehlen den Forderungen der Abgeordneten die Zähne. Sie bleiben ohne Konsequenzen.
Die Forderungen – mehr Transparenz, besserer Datenschutz
Bisher fanden die Verhandlungen über das Abkommen geheim statt, ähnlich wie bei den Verhandlungen des viel kritisierten TTIP-Abkommens. Zur Herstellung der Transparenz soll die EU-Kommission nun Informationsblätter veröffentlichen und über die laufenden Verhandlungen berichten:
The EU Commission should provide fact sheets for the public, explaining each part of the agreement, and also publish factual round-by-round feedback reports on the Europa website.
Bezüglich des Datenschutzes fordern die EU-Parlamentarier, dass für Daten von EU-Bürgern aktuelle und zukünftige Datenschutzbestimmungen der EU gelten sollen, unabhängig davon, wer die Daten wo speichert. Dem Entschluss nach sind die EU-Datenschutzbestimmungen und das Recht auf Privatsphäre keine Handelsbarrieren, sondern Grundrechte, weshalb sie nicht Teil der Verhandlungen sein könnten.
Die „Blue Lines“ und „Red Lines“ der Resolution
Die Forderungen in der Resolution sind in „Blue-“ und „Red Lines“ eingeteilt. Die „Blue Lines“ sind Vorgaben des Parlaments zur Angleichung des Wettbewerbs, zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes und zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen. Generell sei der Wettbewerb in der EU offener als im EU-Ausland, weshalb das Parlament fordert, dass Benachteiligungen von EU-Firmen im EU-Ausland angeglichen werden sollen. Zudem sollen die bürokratischen Hürden verringert werden, vor allem um kleine und mittlere Unternehmen nicht zu benachteiligen.
Mit den „Red Lines“ legt das EU-Parlament fest, welche Bereiche von dem Abkommen unangetastet bleiben sollen, also die „no-go areas“, die das Abkommen nicht anrühren darf. Dazu zählen beispielsweise die Bildungs‑, Gesundheits- und Sozialsysteme sowie die nationalen Regelungen der Rundfunkmärkte. Zudem sollen die lokalen und nationalen Gesetzgeber berechtigt bleiben, Änderungen an Gesetzen vorzunehmen, die die Regelungen des Abkommens betreffen würden. Aber auch der Ausstieg aus dem Abkommen soll möglich sein, genauso wie die Verstaatlichung von Wirtschaftsbereichen, die von dem Abkommen geregelt wären.
